Urheberrecht ist ein Abkommen: im Gegenzug für ihre Investition in die Schaffung und Verteilung von Tonaufnahmen erhalten die Inhaber des Urheberrechts ein zeitlich begrenztes Monopol, welches ihnen die erlaubt, die Nutzung dieser Aufnahmen zu kontrollieren. Dazu gehört auch das Recht, die unauthorisierte Nutzung der Aufnahmen zu unterbinden. Wenn aber die Schutzfrist abgelaufen ist geschieht mit ihnen das selbe wie mit den Werken von Goethe, Hugo und Shakespeare und was mit aller menschlicher Kultur geschehen sollte: sie werden gemeinfrei. Praktisch gibt es zur Zeit auf Grund wiederholter Fristverlängerungen und der verhältnismäßig kurzen Zeit, in der Tonaufnahmen technisch möglich sind jedoch keine lizenzfreien Tonaufnahmen.
Diese Situation wird sich ändern, da die Tracks aus dem ersten goldenen Zeitalter der Tonaufnahme das Ende ihrer urheberrechtlichen Schutzfrist erreichen. Die Allgemeinheit kann dann von ihrem Teil des Abkommens profitieren. Wegweisende Soul-, Reggae- und Rock’n'Roll Aufnahmen werden bald von den rechtlichen Nutzungsbeschränkungen befreit, sodass sie von jedem (natürlich auch von den Künstlern und ihren Erben selbst) erhalten, neu
– aus dem Text der EFF-Petition für ein harmonisches Urhebberrecht
(via Musikdieb) Normalerweise halte ich Online-Petitionen ja ziemlich für die Katz’.
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