Die gerichtbekannte Darmstädter Firma DigiProtect (Vorsicht: das im Auftrag illustrer ausländischer “Rechteinhaber” handelnde Unternehmen tritt offenbar auch als “DigiGroup” oder “DigiRights” auf) versuchte per Unterlassungsklage die Behauptung zu verbieten, DigiProtect hätte das Abmahnen von P2P-Usern als lukratives Geschäftsmodell propagiert. Wikileaks hatte zuvor eine Broschüre veröffentlicht, in der DigiRights Solutions (alias DigiGroup alias DigiProtect) genau dieses propagierte, was Digi* abstritt, obwohl das strittige PDF von deren Website stammte (dort war es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung durch Wikileaks auch noch zu finden) und in Diktion und Layout eindeutig deren CI entsprach. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Klage von Digi-halef-omar-Rights-ibn-abbas-Group-usw abgewiesen. Da die -im PDF erläuterte- Art und Weise, in der Digi~1 und Komplizen massenweise Rechtsanwaltshonorare geltend machten zwar zweifelsfrei lukrativ, aber weniger zweifelsfrei legal ist, dürfte das weitere Vorgehen der Darmstädter und ihrer -teils aus dem urheberrechtsextremen amerikanischen Rockermusikmillieu stammenden- Klientel, ebenso interessant werden, wie die Frage, wie sich die bisherigen -offenbar zu unrecht- Abgemahnten nun verhalten werden.
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